Vorsorge und Trost

Vorsorge - die letzten Dinge ordnen

  • Testament - Wozu ein Testament?
  • Wer sollte ein Testament verfassen?
  • Checkliste für den Trauerfall
  • Welche unterschiedlichen Grabstätten gibt es?
  • Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften
  • Grabmalgestaltung
  • Die Grabpflege



Erben


Das Thema Tod wird häufig an die Seite gedrängt - niemand denkt gerne daran. Erst mit zunehmendem Alter wird es für die meisten Menschen relevant. Aber ein Schicksalsschlag ist nicht altersabhängig. Dabei denken die meisten noch am ehesten an testamentarische Verfügungen und die wenigsten treffen Vorkehrungen für die eigene Bestattung.
Wer dies bereits im Vorfeld ordnet, erspart seinen Hinterbliebenen die Entscheidung in Eile und Unsicherheit, ob es den persönlichen Wünschen entsprochen hätte. Deshalb ist es ratsam, sich zu Lebzeiten Gedanken zu machen und Entscheidungen zu treffen.


Mögliche Vorüberlegungen sind:

  • Gibt es ein Familiengrab und will man dort beerdigt werden?
  • Liegt das Familiengrab am Ort der Hinterbliebenen (Grabpflege)?
  • Besteht eine Verlängerungsmöglichkeit, um spätere Beisetzungen von Familienangehörigen zu ermöglichen?
  • Wo möchte man begraben werden?
  • Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? (Bei einer Feuerbestattung müssen Sie schon zu Lebzeiten eine entsprechende handschriftliche Erklärung hierüber abgeben.)
  • Bestehen besondere Wünsche für die Bestattung (Trauerfeier, Sarg, Blumenschmuck, ...)?
  • Halten Sie Ihre Wünsche in einem separaten Schreiben fest, das am besten im Familienstammbuch aufbewahrt wird.  


Testament - Wozu einTestament?


Auch wer über kein Vermögen verfügt, sollte mit einem Testament die Regelung seines Erbes vornehmen. Das ist die einzige Möglichkeit, den eigenen Vorstellungen entsprechend die Verteilung des eigenen Hab und Gutes zu regeln. Geben Sie Ihren Angehörigen und Ihren Freunden Sicherheit und ersparen Sie ihnen Gewissenskonflikte und Streit.
Ohne eine Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags bestimmt das Gesetz mit der “gesetzlichen Erbfolge” die Bestimmung der Erben. Danach erbt nur der Ehepartner oder die Verwandten. Sind keine Erben vorhanden, fällt der Nachlass dem Staat zu.
Viele verlassen sich darauf, dass auch ohne Testament schon “der Richtige” erben wird. Wenn Sie wirklich wollen, dass “der Richtige” erbt, so müssen Sie es regeln. Das deutsche Erbrecht erlaubt Ihnen, in Ihrem Testament nach eigenem Gedenken über Ihren Nachlass zu verfügen.


Wer sollte ein Testament verfassen?

  • vermögende Personen, insbesondere wenn die Erbschaft- und Schenkungssteuer-Freibeträge überschritten werden;
  • Patchwork-Familien, also bei Wiederverheiratung und Kindern aus vorheriger Ehe oder Partnerschaft;
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften;
  • Familien mit Kindern;
  • Immobilienbesitzer;
  • wenn „Schwarze Schafe“ in der Familie sind;
  • wenn nichteheliche Kinder vorhanden sind;
  • wenn von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abgewichen werden soll;
  • wenn die Erben verschuldet sind.



Checkliste für den Trauerfall


Der Tod eines Angehörigen ist eine schmerzhafte und belastende Situation. Trauergefühle beherrschen das Denken. Dennoch müssen ganz sachliche Entscheidungen getroffen werden.
Diese Checkliste für den Trauerfall soll Ihnen dabei helfen, nichts zu vergessen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Einen ausführlichen Leitfaden für den Trauerfall erhalten Sie bei Aeternitas.


Welche unterschiedlichen Grabstätten gibt es?


Die Entscheidung, welche Grabart zu wählen ist, muss in kürzester Zeit getroffen werden. Praktisch alle Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabarten an - die Wahl hat wichtige und langfristige Konsequenzen und sollte im Voraus bedacht werden.

  1. Die Art der Bestattung bestimmt auch die Grabart: Erd- (Körper-) Bestattung bzw. Feuerbestattung (Krematorium) bedingen ein Erd- (Körper-) Grab oder ein Urnengrab.
  2. Reihengrab: Das Reihengrab bzw. das Urnenreihengrab ist jeweils für die Bestattung einer Person vorgesehen. Die Laufzeit ist abhängig von der öffentlich festgesetzten Ruhepflicht und beträgt in der Regel - je nach Bodenbeschaffenheit - zwischen 15 und 30 Jahren. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Gräber abgeräumt und stehen für eine neue Belegung zur Verfügung. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Reihengräber gibt es auf jedem Friedhof.
  3. Auf manchen Friedhöfen wurden Kindergrabfelder angelegt. Auch sie sind Reihengräber, allerdings mit stark verkürzten Ruhefristen.
  4. Wahlgrab: mehr Freiraum und Einflussmöglichkeiten bietet das Wahlgrab (auch Familiengrab, Erbbegräbnis, ...) - sowohl für Erd- (Körper-) wie für Urnenbestattungen. Die Friedhofssatzung legt die Dauer des Nutzungsrechtes fest und wer beigesetzt werden kann. In der Regel sind es die Angehörigen des Nutzungsberechtigten - nach der Familiengröße sollte auch die Größe der Grabstelle bemessen sein. Es gibt ein- und mehrstellige (doppelt breit und z.T. auch doppelt tief), aber auch sechs- und mehrstellige Wahlgräber.
  5. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist mindestens einmal, häufig auch mehrfach möglich. In einem Wahlgrab können eine oder je nach Satzung auch mehrere Urnen beigesetzt werden - umgekehrt ist dies nicht möglich. Meist kann auch die Lage der Grabstätte selbst bestimmt werden.
  6. Hinsichtlich der Gestaltung des Grabmals und der Bepflanzung besteht beim Wahlgrab ein größerer Gestaltungsspielraum.
  7. Anonymes Bestattungsfeld: Auf manchen Friedhöfen werden anonyme Bestattungsfelder angeboten, bei denen weder das Grab erkennbar ist, noch ein Denkmal gesetzt werden darf. Die genaue Lage der Grabstätte ist den Hinterbliebenen also unbekannt - anonym. Diese Bestattungsform führt bei den Hinterbliebenen häufig zu erheblichen Problemen mit der Trauerbewältigung. Deshalb können die anonymen Grabanlagen nicht empfohlen werden.
  8. Grabpatenschaften: Vor allem in Großstätten gibt es teilweise die Möglichkeit, für alte und kulturhistorisch wertvolle Grabmale eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Dabei kann ebenfalls ein Nutzungsrecht erworben werden, das mit der Auflage verbunden ist, das Grabmal zu erhalten. Lassen Sie sich von uns, der Friedhofsverwaltung oder Ihrem Friedhofsgärtner beraten.

Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften:

Auf dem Friedhof erinnern sich Menschen derer, die vor ihnen waren - ihr Leben ermöglicht, geprägt und bereichert haben. Man setzt sich hier auch mit dem eigenen Leben und dem eigenen Sterben auseinander. Man darf traurig sein, weinen, Gespräche mit sich und dem Verstorbenen führen, ohne dass sich jemand daran stoßen würde.
Jeder Friedhof hat einen eigenen Charakter und durch die Friedhofssatzung wird u.a. geregelt, welche Vorschriften hinsichtlich des Grabmals und der Bepflanzung bestehen. Wir oder der Friedhofsgärtner beraten Sie gerne.
Die Folge muss nicht die Uniformität der Grabmale sein - es soll verhindert werden, dass einzelne Grabmale durch ihre Masse benachbarte Grabmale optisch erdrücken. Die Masse ist nicht ausschlaggebend. Es kommt vielmehr auf die inhaltliche Aussage an. Sprechen Sie uns an, wir gestalten auf Wunsch gerne - auch gemeinsam mit Ihnen - ein individuelles Grabmal.
Sie müssen sich diesen Gestaltungsvorschriften seitens des Friedhofsträgers nicht vollends unterwerfen. Auf den meisten Friedhöfen gibt es Felder mit nur allgemeinen Vorschriften, sowie Felder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Wenn in einer Gemeinde mehrere Friedhöfe bestehen, muss mindestens ein Friedhof vorhanden sein, auf dem Grabfelder ohne besondere Vorschriften angeboten werden. Es ist also eine freie Entscheidung, ob ein Nutzungsrecht in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften erworben wird.
Bei dieser Entscheidung sind wir, die Friedhofsverwaltung oder der Friedhofsgärtner gerne behilflich. Auf vielen Friedhöfen sind die Gestaltungsmöglichkeiten sogar nach einzelnen Grabfeldern sehr unterschiedlich, so dass die Wahl der richtigen Grabstätte wohl überlegt sein sollte.


Grabmalgestaltung


Unsere Friedhöfe hinterlassen den Eindruck gepflegter Ordnung und liebevollen Gedenkens. Manche empfinden jedoch Unbehagen darüber, dass viele Grabsteine ähnlich sind und ohne tieferen Sinngehalt auf den Gräbern stehen. Ein Grabmal sollte im Sinne eines Denkmals einen Inhalt ausdrücken, der über die reine Information, wer hier bestattet liegt, hinausgeht.
Gehen Sie über den Friedhof und sammeln Sie Eindrücke - welches Grabmal gefällt Ihnen und welches nicht? Fragen Sie sich, warum Ihnen das eine gefällt und das andere nicht. Vor diesem Hintergrund können Sie Ihre Ansprüche an ein Grabmal leichter formulieren, wenn Sie sich von uns beraten lassen. Wir werden Ihnen dann gerne mit unserer Erfahrung zur Seite stehen.
Die Größe des Grabes bestimmt die Größe des Grabmals. Auf einem Reihen- oder Wahlgrab wird ein schmales, stehendes Grabmal bevorzugt. Die aufrechte Form erinnert an den aufrechten Gang des Menschen und symbolisiert das Streben des Menschen zu einer geistigen Sphäre. Bei zwei- oder mehrstelligen Wahlgräbern kann aus formalen Gründen ein breit gelagertes Grabmal verwendet werden.
Obwohl wir im Zeitalter von Maschine und Technik leben, ist das von einem Steinmetz handwerklich gefertigte Grabmal - eventuell aus einem einheimischen Material - vielleicht gerade deshalb ein letztes Zeichen von Menschlichkeit.
Das Wichtigste auf einem Grabmal ist der ausgeschriebene Vor- und Nachname und die Lebensdaten von Geburt bis zum Tod, die ein menschliches Leben definieren, es einzigartig und unverwechselbar machen. Bei weiteren Texten und Symbolen muss beachtet werden, ob es zum Verstorbenen passt. Gerade bei Verwendung von christlichen Symbolen wie dem Kreuz, sollte man sich im Klaren sein, ob sie zum Leben des Verstorbenen einen glaubhaften Bezug haben.
Machen Sie sich in Ruhe Gedanken zum Grabmal - auch das Gespräch mit Freunden, Angehörigen und Verwandten ist hilfreich. Es ist das letzte Geschenk, das der Hinterbliebene dem Toten machen kann. Für ein solches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie diese Erfahrung und sachliche Kompetenz. Ein in dieser Weise verantwortetes und gestaltetes Grabmal wird das eigene Leben bereichern und auch Spuren bei anderen Menschen hinterlassen.


Die Grabpflege


Wer kümmert sich um das Grab?

Diese Frage bereitet vielen Menschen Sorge. Häufig wohnen die nächsten Verwandten nicht in der Nähe oder sind nicht bereit, die Grabpflege zu übernehmen. Mit dem Abschluss eines sogenannten Dauerpflegevertrages kann Vorsorge getroffen werden. Sprechen Sie hierzu eine Gärtnerei an, die Grabpflege anbietet. Sie bezahlen einen bestimmten Betrag - abhängig von der Dauer und Ihren Wünschen - und die Grabpflege ist sichergestellt. Es besteht soweit kein Grund, sich anonym bestatten zu lassen oder zur Erleichterung der Grabpflege eine Urnenbestattung zu wählen. Durch die richtige Vorsorge für die spätere Pflege kann jede mögliche Bestattungsart frei gewählt werden.
Die Berufsorganisation der Friedfhofsgärtner garantiert, dass alle Arbeiten vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaften und regionale Treuhandstellen verwalten die Vertragssumme und kontrollieren regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen.

Erben


Die steuerlich relevante Grenze kann schon bei durchschnittlichem Vermögen erreicht werden. Der persönliche Freibetrag eines Ehegatten beträgt 307.000 Euro.
Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn die Eltern verstorben sind) können 205.000 € steuerfrei erben. Enkel, Urenkel, sowie Eltern und Großeltern steht ein Freibetrag von 51.200 Euro zu. Ehegatten und jüngeren Kindern wird im Erbfall neben dem persönlichen Freibetrag auch der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt - unabhängig davon, ob tatsächlich Versorgungsansprüche vererbt werden. Es lohnt sich in jedem Fall rechtzeitig Gedanken zu machen.